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Lange galt für den Beginn eines Trainungs mit Spitzentanz das 12. Lebensjahr als die magische Zahl. Es sollte jedoch insgesamt die funktionelle Beurteilung des Körpers im Vordergrund stehen. Den Wachstumsabschluss des Fußes abzuwarten hilft nicht, da der meistens erst mit 13 bis 16 Jahren bei Mädchen eintritt. Dies wäre für eine professionelle Karriere zu spät.
Voraussetzungen für Spitzentanz sind:
Spitzentanz, sicher und in Perfektion ausgeführt, ist eine wunderbare Kunstform und gehört selbstverständlich zu jeder Ausbildung in klassischem Ballett dazu. Im Amateurbereich, für Kinder wie auch für Erwachsene, sollte die Ausführung von Spitzentanz jedoch kritisch hinterfragt werden, insbesondere, wenn die notwendigen oben genannten Voraussetzungen nicht vorhanden sind.
Als Statement möchte ich hier meine Berufskollegin und hervorragende Tanzmedizinerin und Pädagogin Judith-Elisa Kaufmann aus ihrem Fach- und Arbeitsbuch zur Tanzpädagogik zitieren:
„Das Argument, Ballett wäre nur Ballett, wenn es auf Spitze getanzt würde, muss widerlegt werden: Pädagogen (…) von Amateurklassen sind herzlich eingeladen, einen Schwerpunkt auf eine Kombination von Technikklassen und Choreographie zu legen. Haben Amateure die Möglichkeit, wunderschöne, klassische Choreographien in ihrem Leistungsrahmen zu tanzen, wird dabei die Sehnsucht nach dem Ballett besser gestillt werden können, als wenn sich dieselben Amateure mit hoher Instabilität, Unsicherheit und Verletzungsgefahr auf Spitze quälen.“ (Kaufmann, Judith-Elisa. 2016. Tanzpädagogik & Tanzmedizin: Die Symbiose der Zukunft. Remscheid: Rediroma-Verlag).
Hinzufügen möchte ich noch, dass bei der Auswahl einer Ballettschule, insbesondere wenn dort auch Spitzentanz gelehrt wird, sehr genau überprüft werden sollte, ob sich die Lehrenden auch an den oben genannten notwendigen Voraussetzungen orientieren bzw. diese überhaupt kennen. Ein Eingliedern der Schüler*innen bzw. des Kindes in eine Klasse, die einfach dem Alter entspricht, eine Erlaubnis zur Teilnahme am Spitzentanz, weil er einfach zum Ballett dazugehört oder weil sich das Kind das so sehr wünscht (ganz abgesehen von Müttern, die ihren eigenen Traum durch das Kind erfüllen möchten) ohne vorherige Überprüfung der Tauglichkeit, ist absolut fahrlässig und im schlimmsten Fall gesundheitsschädlich.
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